Persönlicher Kontakt 0 35 22 / 310 055
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Haben Sie bestimmte Vorstellungen, wie Ihr Besitz nach Ihrem Tod verteilt werden soll? In diesem Fall sollten Sie ein Testament erstellen.
Wichtig ist dabei, dass Sie einige formale Bestimmungen einhalten: Das Testament muss handschriftlich verfasst sein, eine Orts- und Datumsangabe haben und von Ihnen mit vollem Namen unterschrieben werden. Anwälte und Notare können Sie bei der Formulierung unterstützen und sicherstellen, dass es keine rechtlichen Unklarheiten gibt.
Liegt kein Testament vor, gilt die Erbfolge gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Wir bitten um Beachtung:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar.
Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.